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Lexikon / Begriffserklärungen zum Berliner Tarifwesen

Das Tarifwesen hat einige (auch sonderbare) Begriffe in der Geschichte entwickelt, die hier kurz vorgestellt werden.

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A

  • Automat: mechanisches oder elektromechanisches Ausgabegerät von Fahrkarten. Ältere Modelle bedurften der Kurbelumdrehung durch den Kunden, um die Ausgabe anzutreiben. Verschiedene Hersteller und Bauarten möglich. Linkempfehlung zum Thema: Antik-Automaten.
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  • Anschlußfahrschein: Zuschlagfahrschein zur Erweiterung der Tarifgültigkeit eines Fahrscheines / Zeitkarte für eine einzelne Fahrt.


B

  • Beförderungsfall: Eine Beförderung entspricht einem Beförderungsfall. Wer mit Bahn und Bus zur Arbeit und zurück fährt , hat zwei Beförderungsfälle verursacht. Der Begriff wird zur Zählung der Fahrgäste verwendet, sagt aber nichts darüber aus, wie viele Menschen die Verkehrsmittel benutzen, da eine Person durchaus 3 oder 4 Fahrten (Beförderungsfälle)  am Tag unternimmt.
  • Block, Blockverkauf: Die Fahrscheine sind gebunden in einem Stapel. Jeder einzelne Fahrschein wird von dieser Bindung abgerissen. Übrig bliebt der “Block”, heißt die Bindung bestehend aus dem Pappboden und der seitlichen Bindung. In den 30er Jahren musste der Schaffner diese Blöcke in der Hauptkasse des Betriebshofes abgeben, da das Unternehmen diese zum Nachweis der Steuer berechnet auf jeden Fahrschein benötigte.


C

  • Tarifgebiet C: Das in Berlin seit 1997 verwendete Tarifsystem teilt Berlin in die Tarifzonen A, B und C (Umland) ein. 1988 gab es kurzzeitig ein gescheitertes Zonensystem für Zeitkarten. Hier wurde die Westberliner Innenstadt mit C (City) bezeichnet. Die Kennzeichnung erfolgte auch an den Haltestellen, für den Benutzer von Einzelfahrscheinen / Sammelkarten war diese Bezeichnung nicht zu beachten.


D

  • Dauerkarte: Bezeichnung für Zeitkarte
  • Dekadenkarte: 10-Tagekarte, Begriff vorwiegend von der Reichsbahn verwendet.
  • Deutsche Mark: Währung in Westberlin 1948 - 2001


E

  • Einheitsfahrschein: Bezeichnung für Fahrscheinart, unabhängig vom Verkehrsmittel (gleicher Fahrpreis und gleiche Tarifbestimmungen für Bus und Bahn)
  • Einmannwagen /-betrieb: Bezeichnet die Abfertigung und das Fahren durch einen Mitarbeiter (Verzicht auf den Schaffner)
  • Entwerter / Entwerten: Fahrscheine werden gültig durch die Entwertung. Möglich ist das durch Einreissen, Lochzangenabdruck oder Stempelabdruck durch die Kontrollstelle (Schaffner, bei Einmannwagen: Fahrer). Einige Fahrscheine haben Kontrollabschnitte, die gezielt entwertet wurden um die Fahrtberechtigung für spätere Kontrollen (etwa nach dem Umsteigen) erkennbar zu machen. In Berlin wurden automatische Entwerter bei der BVG-West verwendet, die einen Stempelabdruck mit den notwendigen Kontrollangaben ausführten, bei der BVG-Ost gab es manuell durch den Fahrgast zu bedienende Lochentwerter.
  • Entwerter- Probekarte,  Sammelkarte: Blankokarte ohne Fahrtberechtigung. Die Probekarte dient der Kontrolle des Entwerterdruckes durch das Personal. Die Entwerter- Sammelkarte (ESk) ist eine von den Berliner Verkehrsseiten ausgegebene Karte für Fahrscheinsammler zum Sammeln der Stempelabdrucke (siehe Textarchiv Signatur F_000)
  • Einzelfahrausweis:Fahrschein für die einzelne Fahrt (keine Sammelkarte oder Zeitkarte). Je nach gültiger Tarifbestimmung mit oder ohne oder eingeschränkter Umsteigeberechtigung
  • Euro: Gültiges Zahlungsmittel ab 2001 in Deutschland


F

  • Fahrgast: Beförderungsfall. Zu transportierende Person, sofern ein gültiger Vertrag vorliegt (Fahrschein) oder der Fahrgast entspricht den in den Beförderungsbestimmungen genannten Personengruppe zur freien Mitfahrt.
  • Fahrschein: Vertrag und Nachweis zur Beförderung einer Person oder Personengruppe
  • Fahrscheingeber: halbautomatischer Fahrscheindrucker, vorwiegend vom Personal bedient (Fahrscheinausgabe). Aufdruck der Tarifart auf Fahrschein von der Papierrolle. Bis 5/1988 bei der BVG verwendet. Geräte überwiegend von Haenel&Schwarz, Berlin
  • Fahrgeld, Fahrpreis:
  • Fasbender, Druckerei: 1893 gründeten die Fabrikanten "Heinrich Fasbender und Paul Pollei" die  Kassenkontrollblock- und Billetfabrik in der Michaelkirchstr. 17. Ab  1894 verkauft an Kaufleute "Kirchhoff und Kiesling", Adresse Wallstrasse 10, Berlin SO 16. Zunächst wurde für die ABOAG gedruckt, später auch  für weitere Verkehrsanbieter (auch deutschlandweit).
    Nach 1945 befand  sich der Firmensitz in der Rigaer Straße (Ostberlin) und wurde unter dem Dach der Firma Kassenblock, Formatblatt und Billetdruck (Druckerei  Nummer 5, Fasbender) staatlich (trauhänderisch) fortgeführt.
    Ab  1951 wurden wieder Fahrscheine unter dem Namen Fasbender für die BVG  (West) gedruckt, mit Firmensitz in Westberlin (Tempelhof, Dudenstr. 10,  Berlin Sw 61). Naheliegend, dass die Firma aus dem Ostsektor floh und im Westteil einen neuen Produktionsstandort errichtete (weshalb der  Betrieb in Ostberlin treuhänderisch verwaltet wurde?).
    Bis in die 70er Jahre war diese Firma in West-Berlin ansässig und druckte den  Großteil der Fahrscheine der Berliner Verkehrsbetriebe.


G

  • Galoppwechlser: Arbeitsgerät für den Schaffner, Umhängetasche mit Münzröhrchen zur Ausgabe der Münzen.
  • Geld: Tauschmittel, Geld gegen Ware oder Dienstleistung

 


H

  • Haenel&Schwarz, Automatenhersteller aus Berlin. Hersteller verschiedener verwendeter Fahrscheindrucker für den mobilen sowie stationären Schaffnerdienst. Am bekanntesten die Fahrscheingeber in den U-Bahn Fahrkartenausgaben. Herstellername verschwand in den 1950er Jahren.
  • Hausfrauentarif: 1960 eingeführter Tarif (BVG-West) für die verkehrsschwache Zeit in den Vormittagsstunden, wurde nach 12 Monaten wieder abgeschafft, da die Nutzung des Tarifes zu stark angenommen wurde. Ähnliche Regelungen gab es später Zeitkarten.

I

 


J

  • Jahreskarte: Karte berechtigt zur 12-monatiger Benutzung gem. der Tarifbestimmungen. In der jüngeren Zeit definiert sich eine Jahreskarte auch aus 12 Teilkarten u einem rabattierten Abgabepreis


K

  • Kinderermässigung: Kinder unter 6 Jahren (Beginn der Schulpflicht) fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei. Kinder von 6 bis 14. Jahren erhalten einen ermäßigten Fahrpreis. In einigen Tarifperioden wurde diese Ermäßigung auch bei Vorlage einer Schulanmeldung bis zum 16. Lebensjahr gewährt, teilweise auch für den gesamten Zeitraum des Schulbesuches.
  • Klischee: Druckplatte von Fahrkartenautomaten oder Fahrscheingebern.
  • Klüssendorf: Automatenhersteller, Hersteller von Verkaufsautomaten, Fahrscheingebern und Entwerter, 1992 ist der Name verschwunden, die Firma verkauft
  • Kurzstreckenfahrschein: Berechtigt zur Fahrt auf einem Teilabschnitt gem. der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen.


L

 


M

  • Monatskarte: Berechtigt zur Fahrt gem. der Tarifbestimmungen im genannten Monat. Seit den 1990er Jahren sind auch “gleitende Monatskarten” erhältlich,bei denen es sich korrekt um “4-Wochenkarten” handelt (Gültig für 4 Wochen ab beliebig bestimmbaren Geltungstag)


N

  • Nachtzuschlag: Zuschlag zur Benutzung des Nachtverkehrs. Zeitraum für den Nachtverkehr je nach Tarifbestimmung
  • Normaltarif: Regeltarif, bedeutet der Normale Tarif ohne Berücksichtigung von möglichen Ermässigungen


O

  • Ohne Fahrschein: Ohne gültigen Fahrausweis oder anderer Fahrtberechtigung gem. der Tarifbestimmungen ist eine Beförderung rechtlich eine “Erschleichung einer Dienstleistung” und wird mit einem erhöhtem Beförderungsentgelt bestraft. Bei mehrfacher Erschleichung der Dienstleistung wird ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Ostgeld: In Ostberlin und der DDR gültiges Zahlungsmittel von 1949 - 1990.

 


P

  • Preis, Fahrpreis: Zu entrichtender Geldbetrag, festgelegt in den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Ist vor Fahrtantritt gegen einen gültigen Fahrausweis entsprechend der Tarifbestimmung einzutauschen.
  • Pasimeter: Zugangssperre vor dem Bahnsteig der Schnellbahnen


Q

  • Quittung: Zahlungsbeleg, kann von den Fahrkartenausgaben erstellt werden.


R

  • Rückgeld: Wechselgeld.
  • Reichsmark: Gültiges Zahlungsmittel im Deutschen Reich, angewendet bis 1948
  • Rentenmark: Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung in Deutschland.
  • Rückfahrkarte: Fahrkarte die bereits auf der Hinfahrt zur Rückfahrt erworben wurde, auch kombiniert.
  • Ringlinie: Linie verkehrt im Kreis, einer Schleife oder in Form einer 8. Hier gibt es Tarifsonderregelungen zur Rück- und Umwegfahrten oder Kurzstreckentarif.


S

  • Sammelkarte (Sk): Mehrfahrtenkarte, berechtigt zu mehrfachen Einzelfahrt, kann auch als Gruppenfahrkarte benutzt werden, sofern die Gruppe den gleichen Weg nutzt. Zeitweise war die Vorlage auch beim Verlassen der Verkehrsanlage (U-Bahn) notwendig, so die Gruppenfahrt dann gemeinsam vom Zu- bis Abgang der Verkehrsanlage erfolgen musste. Bei Sammelkarten bestehend aus mehreren Einzelkarten ist eine gemeinsame Fahrt nicht erforderlich.
  • Schaffner: Der Schaffner gibt die Fahrausweise aus und kontrolliert die Fahrtberechtigung der Umsteiger. Mobiler Schaffnerdienst im Autobus und Strassenbahn sowie an verkehrsreichen Plätzen (etwa Sonderverkehre) durch Standschaffner an der Haltestelle zur Beschleunigung der Abfertigung. Stationärer Schaffner (Bahnhofsschaffner) in den Fahrscheinausgaben der U-Bahn oder an verkehrsreichen Plätzen in festen Verkaufsstellen.
  • Schülermonatskarte: Monatskarte, Fahrpreisermässigung für Kinder (6-14 Jahre) sowie darüber wenn eine allgemeinbildene Schule besucht wird (Nachweispflicht)
  • Schmetterlingssammler: Begriff der 30er Jahre für “fliegende Händler” vor den Bahnhöfen / Haltestellen, die nicht mehr verwendete Fahrscheine mit tariflicher Restnutzung einsammeln und an Kunden verkaufen die mit der verbliebenen tariflichen Restzeit / Berechtigung die Fahrt antreten. Da Einzelfahrscheine oder “Fahrtberechtigungen mit tariflicher Restnutzungszeit” nicht an andere Personen übertragbar sind, ist dieser Handel verboten und wird bei Aufdeckung nicht als gültiger Fahrausweis anerkannt.
  • Schwarzfahrer: Bezeichnung für Fahrgäste, die gegen die Tarifbestimmungen verstoßen (bspw. das Übertragen eines Fahrausweises, obwohl der Fahrausweis nach den Tarifbestimmungen nicht an andere Personen übertragbar ist). Um ein Schwarzfahrer zu sein, bedarf es der Erschleichung der Dienstleistung ohne das dafür erforderliche Entgelt entrichtet zu haben oder einen für diese Person nicht berechtigten Fahrausweis (auch wenn dieser einen höheren Wert besitzt) vorlegt.
  • Sichtkarten:Fahrkartenarten, die nur das Vorzeigen beim Schaffner / Kontrollpersonal / Kontrollpersonen erfordern. Eine Entwertung (Einreissen, Abreissen, Stempeln oder Lochen) ist nicht erforderlich.
  • SiK: Schaffner im K ontrolldienst, interne Abkürzung für die Tätigkeit der Kontrolleure. Schaffner, die nicht für den Verkauf von Fahrscheinen eingesetzt werden, sondern ausschließlich der Kontrolle. In einigen Zeitepochen auch in ziviler Kleidung. In den letzten Jahren auch an externe Dienstleister übergebene Aufgabe.
  • Sonderverkehr: Angebot über das normale Linienangebot hinaus, häufig ohne Anwendung des Normaltarifes. Sondertarif und Sonderfahrscheine mit eingeschränkter Tarifbestimmung, meist keine Umsteigeberechtigung.
  • Stammwagen: auch: Tourenwagen. Bezeichnet den Wagen der Autobus- Vollinie, also dem Wagen der den gesamten Linienabschnitt befährt. Einsetzwagen (auch: Teilabschnittswagen, Verstärkerwagen) verkehren zumeist nur auf einer Teilstrecke zur Ableistung der Verkehrsspitzen. Fahrplantechnologen sprechen von “teleskopierender Linienführung”, bedeutet zu den beiden Stammlinienendpunkten (Vorortgegend) fahren weniger Fahrzeuge als in der Mitte der Linie (Innenstadt). Vereinzelt auch Linienäste von der Stammlinie (keine gleiche Linienführung, nur ein Umsteigepunkt).


T

  • Tarifbestimmungen: Tarifwerk, regelt die Anwendung der Tarife. Regelt die Anwendung von Ermäßigungen. Regelt die Umsteige- und Gültigkeitsbestimmungen.
  • Tarifgrenze: Grenzer zweier Tarifbereiche / Tarifwaben oder Tarifzonen. Auch Grenze für unterschiedliche Währungen möglich.
  • Teilstreckenfahrschein / Teilstrecke: Wie Kurzstrecke. Fahrtberechtigung für einen Teilabschnitt gem. der Tarifbestimmungen. Je nach Zeitepoche ist ein eingeschränktes Umsteigen erlaubt.


U

  • Überstieg: Überstieg auf ein anderes Verkehrsmittel (Von Bus auf Straßenbahn oder von U-Bahn auf Straßenbahn ect.). Ein Umstieg bezeichnete damals nur den Übergang auf ein Fahrzeug gleicher Verkehrsart (von Bus auf Bus, von Obus auf Bus, von Straßenbahn zu Straßenbahn ect.).
  • Übertragbare Karten: Übertragbare Fahrtberechtigung, jedoch nicht während der Fahrt. Einige Zeitkarten sind nicht personifiziert, können daher für einzelne Fahrten von verschiedenen Personen genutzt werden. Auch eine Sammelkarte ist übertragbar, jedoch nicht die einzelne Fahrt.
  • Umsteigeberechtigung: Was ist eigentlich “Umsteigen”? Vom Verkehrsmittel Bus auf die U-Bahn zu wechseln, ist ein Überstieg. Die Fahrtunterbrechung gilt als Umsteigevorgang, obwohl nach der Fahrtunterbrechung ein Wagen der gleichen Linie (gleiches Verkehrsmittel)  benutzt wurde. So war ausnahmsweise das Umsteigen vom Wagen des verkürzten Linienlaufs (E insetzer-Wagen, fährt nur auf einem Teilabschnitt der Linie) auf einen Wagen des Stammlaufes (Wagen fährt vom Endpunkt zum Endpunkt der Linie) erlaubt. Jedoch vom Stammwagen auf den E-Wagen war grundsätzlich verboten, spezielle Sonderregelungen (Einzelfallregelungen) wurden gesondert bekannt gegeben (bspw. Veranstaltungsverkehr). Ein Umsteigen ist im tariflichen Sinne nur an gemeinsamen Haltestellen zwischen gleichen Verkehrsmitteln möglich (gleicher Haltestellenname). Ein Umsteigen zwischen zwei Linien, die sich nicht berühren, war ebenso nicht möglich. Heute kann nach der aktuellen Tarifregelung bspw. ein Fußweg zwischen zwei Linien eingelegt werden, und beliebig an jeder Haltestelle die Fahrt unterbrochen werden, um mit dem nächsten Wagen wieder eine Haltestelle weiter zu fahren. Auch gibt es heute keinen Unterschied mehr zwischen den Verkehrsmitteln.
  • Umsteige-Sammelkarte (USK): Sammelkarte bestehend aus mehreren Einzelfahrten. Jede einzelne Fahrtberechtigung zum Umsteigen gem. der jeweils gültigen Tarifbestimmungen
  • Übergangsfahrschein: alt: Umsteigefahrschein zu einer anderen Verkehrsmittelart. neu: Übergang in eine höhrere Wagenklasse (In Regionalzügen ermöglicht dieser Zuschlagfahrschein die Fahrt in der 1. Wagenklasse)


V

  • Verkaufsautomat: Automatische Fahrscheinausgabe gegen Einzahlung des Fahrgeldes. Verschiedene Automatenhersteller.
  • Verkaufsstelle: Fahrscheinausgabe, Vorverkaufsstelle, Verkaufsschalter.
  • Verbundtarif, Verkehrsverbund: Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Verkehrsbetriebe zur Bildung eines Tarifverbundes. Wichtigster Bestandteil und häufigster Streitpunkt ist dabei die Einnahmeaufteilung (Verteilschlüssel), die zumeist über den übergeordneten Verkehrsverbund stattfindet.
  • Vorverkauf: Fahrkarten im Vorverkauf, bedeutet Fahrausweise können erworben werden, ohne dass sie sofort gültig werden. Möglich ist eine Vordatierung (bspw. Mehrtageskarte, Sammelkarten oder Zeitkartenmarken), sowie die  Entwertung ab Fahrtantritt. Einzelfahrausweise waren mit Ausnahme der Dienstfahrscheine viele Jahre nicht im Vorverkauf erhältlich. Eine Ausnahme bildete hier der Veranstaltungsverkehr zu den Pferderennbahnen oder Stadionspiele. Hier erfolgte der Abverkauf von Standschaffnern vor dem Spielbeginn mit Gültigkeit ab Spielende des Ausgabetages (Entwertung nicht mehr erforderlich), um die Abfertigung bei der Abreise zu beschleunigen.
  • Vorverkaufsstelle: Bezeichnung für private Verkaufsstellen im Einzelhandel mit entsprechendem Agenturvertrag.
  • Vorortlinien: Linien im Randbereich der Stadt, stadtgrenzenübergreifend. Meist ist hier im Gegensatz zum Stadtlinientarif ein leicht erhöhter Fahrpreis zu entrichten. Bei der BVG wurden diese Linien anfänglich mit Buchstaben bezeichnet, später mischten sich auch Zahlenlinien unter. Mit der dichterer Besiedlung der Stadtgrenze, wurde der Vororttarif aufgehoben. Heute vergleichbar mit dem etwas höherem BC Tarif.


W

  • Wechselgeld: Rückgeld
  • Westgeld, auch Westmark: Gesetzliches Zahlungsmittel in Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland von 1948 - 2001
  • Währungsunion: Ausweitung der Westmark (Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland) auf das Staatsgebiet der DDR von Juli bis September 1990
  • Währungsumstellung: Einführung einer neuen oder anderen Währung im Land oder Teilgebieten davon.


X

 


Y

 


Z

  • Zange: Lochzange, Entwerterzange, Zangenabdruck. Arbeitsgerät des Schaffners zur Entwertung der Kontrollabschnitte eines Fahrscheines. Möglich sind Lochzangen, die ein kreisrundes Loch im Fahrschein hinterlassen und ein Kontrollfeld kennzeichnen oder Buchstabenzange, die bspw. den Abdruck des Bahnhofskürzels ausstanzen oder einprägten.
  • Zeitfahrausweise: Berechtigt zur Fahrt im angegebenen Zeitraum. Allgemein werden Wochenkarten, Dekadenkarten, Monatskarten oder Jahreskarten sowie Freifahrausweise (bspw. Schwerbeschädigtenausweis, Dienstausweis, Dienstfahrkarten ...) damit bezeichnet. Sie bedürfen keiner Abfertigung (Entwertung durch den Schaffner).
  • Zuschlag: Ein zum Fahrpreis zusätzlich erforderlicher Aufschlag gem. jeweils gültiger Tarifbestimmungen. Bspw. zur Nutzung der Vorortlinien, Linienabschnitte die den Stadttarif verlassen. Auch möglich: Nachtzuschlag für Nachtfahrten. Umsteigezuschlag, bspw. auf eine andere Verkehrsmittelart.

 

Zusammenstellung: Jurziczek, ab 11/2010, Mitarbeit: _______

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