Das Online Magazin zum Berliner Nahverkehr mit Online-Archiv

Das Online-Archiv zum Berliner Nahverkehr

Tarifperioden 1949 - 1975 BVG (West)

Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht historischer Fahrschein- Abbildungen unter dem Menüpunkt “Mustersammlung”.

Übersicht der Tarifperioden (Zeitraum gleichbleibender Tarifgestaltung)

Verbund 15.3.1927 - 1.1.1930

BVG 2.1.1930 - 1.7.1930

BVG 2.7.1930 - 31.8.1931

BVG 1.9.1931 - 30.12.1931

BVG 31.12.1931 - 31.8.1933

BVG 1.9.1933 - 30.9.1937

BVG 1.10.1937 - 31.1.1942

BVG 1.2.1942 - 30.8.1944

Kriegstarif BVG 1.9.1944 - 21.4.1945

BVG 18.5.1945 - 31.5.1949

BVG-West 1.6.1949 - 31.5.1952

BVG-Ost 1.6.1949 - 30.7.1991

BVG-West 1.6.1952 - 1.1.1960

BVG-West 2.1.1960 - 29.2.1976

BVG-West 1.3.1976 - 30.4.1988

BVG-West 1.5.1988 - 31.12.1991

BVB 1.8.1991 - 31.12.1991

TBU 1.1.1992 - 28.2.1997

TBU 1.3.1997 - 31.3.1999

VBB 1.4.1999 - ...

 

Verkehrstarif ab 1.6.1949

Die Einführung der Westmark im Jahr 1948 trennte die beiden Stadthälften für die nächsten 52 Jahre. Der Kalte Krieg zwischen den Siegermächten fand hier seinen Anfang und erschwerte das Leben in der Stadt.

Die Neue Zeitung 19.6.1948 zur Währungsreform

Ausschnitt aus der “Die Neue Zeitung” vom 19.Juni 1948 zur Einführung der Westmark in den Westzonen Deutschlands

In den Westsektoren der Stadt Berlin wurde die Westmark erst am 23. Juni 1948 eingeführt, nachdem die Sowjetische Militärregierung die Ostmark auch für die Westsektoren der Stadt Berlin als alleiniges Zahlungsmittel erklärte. Bei der BVG war in den Westsektoren vom 24. Mai 1948 bis 27. März 1949 der Fahrschein wahlweise in Ost oder West zu entrichten. Folgend eine Tabelle zu den zeitlichen Abläufen:

Zeittafel der Währungsreform 1948/1949

Datum

Westzone (Westdeutschland)

Ostzone (Ostdeutschland) und Ostsektor (Ostberlin)

Westsektor (Westberlin)

März 1948

Verhandlungen über eine einheitliche Deutsche Währung und Ablösung der noch immer gültigen Reichsmark scheiterten im Alliierten Kontrollrat an der fehlenden Zustimmung der sowjetischen Militärverwaltung. Am 20. März verließen die sowjetischen Vertreter den Alliierten Kontrollrat.

20. Juni 1948

Einführung der Westmark (DM) in der Westzone

 

23.Juni 1948

 

Einführung der Ostmark in der Ostzone und allen Sektoren der Stadt  (am 22. Juni angekündigt) ohne Zustimmung der Westalliierten durch die Sowjetische Militärregierung (SMAD) erfolgt.

23.Juni 1948

 

 

Die Alliierten des Westsektors reagierten mit der sofortigen Einführung der Westmark in den Berliner Westsektoren.

24.Juni 1948

 

 

Als Protest auf die ohne Zustimmung der Sowjets erfolgte Währungsreform in den Berliner Westsektoren unterbrachen die Sowjets alle Zufahrtswege auf dem Landwege (Straße, Schiene, Wasser). Westberlin unterlag einer Blockade, die Versorgung der Stadt wird nur noch über die Luftbrücke durch die Westalliierten aufrecht erhalten.

20. Juli 1948

 

Die Sowjetische Militärregierung verbietet die Einfuhr von Geldscheinen der Westmark und stellte den Besitz unter Strafe.

Die Westalliierten stimmten der Ostmark als Zahlungsmittel in den Westsektoren zu, da viele Firmen aus dem Westsektor ihre Löhne gemischt in beiden Währungen auszahlten

20.März 1949

 

 

Die Westalliierten erklärten die Westmark in den Westsektoren als allein gültiges Zahlungsmittel

11.Mai 1949

 

 

Beendigung der Blockade

Sektorenkarte Berlin 1948

Die Tarifgestaltung der BVG blieb davon zunächst ausgenommen, entsprechend wurde im Ostsektor (Ostberlin) mit der Ostmark, in den Westsektoren (Westberlin) mit der Westmark bezahlt. Da jeder Berliner vordringlich versuchte, sein Ostgeld schnell und überall wieder einzutauschen. So wurde bei Fahrtbeginn in der Nähe zum Ostsektor keine Mühe gescheut, wenige Meter nach Ostberlin zu laufen, um dort in die Straßenbahn einzusteigen und für Ostgeld die Fahrt zu beginnen.

Schaffnerwechsel am Potsdamer Platz (1949)

Schaffner- und Währungswechsel an der Sektorengrenze (Potsdamer Platz)

Bei den Omnibus- und Straßenbahnlinien, die die Sektorengrenze überquerten, war mit der Einführung der beiden Währungen ein Schaffnerwechsel erforderlich geworden, da der Besitz von Westgeld im Ostsektor unter Strafe gestellt wurde. Ebenso war das Verbringen von Ostgeld aus dem östlichen Währungsgebiet untersagt. In einer Stadt für die Menschen natürlich ein untragbarer und gar unmögliche Regel. Die Beschäftigten der BVG jedoch sollten nicht unnötig in Gefahr gebracht werden, daher der sichere Schaffnerwechsel.

Die Transitstrecken der Berliner U-Bahn durch den Ostsektor von Berlin - U-Bahngeschichte im Untergrund

Zum Thema “Verkehr zwischen den Sektoren” siehe auch in der Rubrik U-Bahn der Berliner Verkehrsseiten zu den Transitstrecken unter dem Ostsektor

Im Frühjahr 1949 gab es von beiden Stadtverwaltungen den Wunsch nach dem Umsteigefahrschein, der seit Mai 1945 von der Alliierten Kommandantur versagt wurde, da man eine Anhäufung des Verkehrs befürchtete und während des Aufbaus der Verkehrsmittel noch keine Kapazitäten dafür sah. Im vierten Jahr hatte sich das Angebot mittlerweile soweit erholt, dass nun die Zeit für eine Tarifüberarbeitung gekommen war.

Die beiden Stadtverwaltungen legten großen Wert auf eine einheitliche Tarifgestaltung trotz der beiden Währungen in der Stadt. Noch war die BVG ein Unternehmen für alle vier Sektoren der Stadt und sollte sich auch die folgenden Jahre für die Berliner als ein Verkehrsanbieter präsentieren. Politische Zänkereien, Probleme im Zahlungsverkehr zweier Währungen, die Entlohnung der Mitarbeiter in verschiedenen Währungen (je nach Wohnort) und gegenseitige Beschuldigungen, Material aus dem Westsektor in den Ostsektor abgeführt zu haben die mit Westmark angeschafft wurden, führten letztendlich zur Trennung des Verkehrsunternehmens in zwei Verwaltungsbereiche. (Ausführlicher im Bereich U-Bahn, Themenseite zu den Transitstrecken der U-Bahn erläutert). 

Das Personal und Material sowie die Betriebsstandorte wurden aufgeteilt. Die Verwaltungstrennung sollte jedoch nicht zum Nachteil der Fahrgäste sein, daher blieb das Tarifsystem zunächst einheitlich, wenn auch je nach Zustieg im jeweiligen Währungsgebiet die dortige Währung zum Erwerb der Fahrtberechtigung vorgelegt werden musste. Zum 1.8.1949 war die Trennung in die BVG-West und BVG-Ost vollzogen.

Die neuen Fahrscheine konnten mit Rücksicht auf das neu anzuwendende Entwerten durch das Stempelverfahren (vorher Lochzange oder seit 1942 durch Einreissen) als Universalfahrscheine für alle Betriebshöfe ohne die regionale Streckenangaben einheitlich und im Großdruckverfahren hergestellt werden. Sie hatten im unteren Teil (unter der Nummerierung) ein weißes Feld für den Stempelaufdruck sowie am oberen Rand eine Buchstabenleiste A bis F zum Einreissen zum Fahrtantritt der zweiten Fahrt. Dreistellige Liniennummern bei der Straßenbahn und Buchstabenlinien beim Autobus mussten zugunsten des Stempelverfahrens aufgegeben werden.

Sie wurden je nach dem Verkehrsmittel und der sektoralen Lage der Betriebshöfe in unterschiedlichen Farben gedruckt:

Farbkennzeichung der Fahrscheine ab 1.6.1949

Westsektoren:

Ostsektoren:

Straßenbahn:

Roter Rahmen und rote Ecke

Schwarzer Rahmen und rote Ecke

Omnibus:

 Lila Rahmen und lila Ecke

Schwarzer Rahmen und lila Ecke

Untergrundbahn:

Blauer Rahmen und blauer Ecke

Schwarzer Rahmen und blaue Ecke

Einzelfahrschein aus dem Bereich U-Bahn Ost (1946)     Einzelfahrschein aus dem Bereich U-Bahn West (1946)

Auch nach der Trennung des Verkehrsunternehmens wurden die Fahrscheine der jeweils gegenseitigen Verwaltung entsprechend anerkannt, ebenso die Dienstausweise der BVG-Mitarbeiter, die weiterhin zur Freifahrt bei Dienst- und Privatfahrten berechtigten (zzgl. der BVG-Rentner). Ausnahme bildete hier lediglich der Sonderfahrschein B (Rückfahrschein Ost), der von der BVG-West zur Rückfahrt in den Verwaltungsbereich der BVG-Ost für Bürger mit Wohnsitz in Ostberlin oder der DDR gegen Ostmark eingerichtet wurde.

Verkehrstarife der BVG 1.6.1949 - 31.5.1952

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

20 Pfennig

Einfache Fahrt, auch für Hund oder Gepäck

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Einfache Fahrt mit einmaliger Umsteigeberechtigung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten.

Einzelfahrschein (Schüler)

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, Berechtigte Schüler zwischen 6 und 14 Jahren)

Sammelkarte (Sk)

(alle Verkehrsmittel)

1 Mark

(Schwerbeschädigte: 50 Pf)

5 einfache Fahrten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

Monat

Woche

Gültig für eine auszuwählende Straßenbahnlinie oder U-Bahnstrecke

Ausgabe nur an Berufstätige, Lehrlinge  oder Studenten gegen Vorlage der Arbeitsbuch oder Ersatzkarte, Hochschul- oder Fachschulausweise

9 DM

2,10 DM

Zeitkarte 2 Linie / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

12,50 DM

3 DM

2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder nur 2 U-Bahnstrecken

Zeitkarte Übergang

(alle Verkehrsmittel)

12,50 DM

3 DM

1 Straßenbahnlinie + 1 U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie und eine U-Bahnstrecke

Zeitkarte Netz

U-Bahn

14 DM

3,50 DM

Gesamtnetz U-Bahn

Zeitkarte Netz

Straßenbahn

24 DM

5,60 DM

Gesamtnetz Straßenbahn

Zeitkarte Netz

Bahnen

30 DM

7 DM

Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn

Schülermonatskarte

6 DM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- bzw. Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden dürfen, die von der BVG bestimmt werden.

 

Ermäßigung für Schwerbeschädigte

50 %

Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere (Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.

Blinde + Begleitperson oder Blindenhund fahren frei.

Befristete Schülerzeitkarten

Ausgabe erfolgte ab dem 11. Oktober 1949 an arbeitslose Schüler in Weiterbildungsmaßnahmen in datierten Zeiträumen.

Dienstfahrscheine mit Umsteigeberechtigung

Ausgabe über städtische Behörden an Bürger zur Erledigung von Behördengängen, auch als Schülerkarten an verarmte Kinder für behördliche Erledigungen (Vorstellung auf dem Amt). Abrechnung erfolgte über die BVG

Zur Beachtung!

Beförderungsbedingungen für den BVG - Umsteigeverkehr

Der Umsteigefahrschein berechtigt zum einmaligen Umsteigen auf den Verkehrsmitteln der BVG - Straßenbahn, U-Bahn, Omnibus und Dampfer.

Bei Straßenbahn, Omnibus und Obus ist jedoch das Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon zur ersten Fahrt benutzten Linie unzulässig, das Umsteigen zwischen Stamm- und Einsatzlinie ist gestattet.

Das U-Bahnnetz darf nur für eine der beiden Fahrten benutzt werden. Rückfahrten - auch auf Umwegen - sind nicht gestattet.

Rundfahrten - auch mit Fahrtunterbrechungen - sind nicht zugelassen.

Der Fahrschein gilt zur Erreichung nur eines Fahrzieles auf kürzestem Wege. Die Anschlußfahrt muß eine unmittelbare und sofortige Fortsetzung der ersten Fahrt sein. Das Umsteigen darf daher nur am Kreuzungspunkt der beiden benutzten Linien erfolgen, bei streckenweise gleichlaufenden Linien ist das Umsteigen zwischen dem Treff- und Trennungspunkt beliebig zulässig. Zeitlich muß zum Umsteigen der erste Zug der Umsteigelinie benutzt werden, der am Umsteigepunkt eintrifft.

Ein Fahrschein, der nicht zum sofortigen Umsteigen benutzt worden ist, verliert seine Gültigkeit. Der Fahrpreis wird in den Westsektoren in Westgeld, im Ostsektor in Ostgeld erhoben. Die zweite Fahrt muß in dem Währungsgebiet angetreten werden, in dem der Fahrschein gelöst wurde, er gilt dann auch zur Fahrt über die Grenze des Währungsgebietes hinaus.

Berlin, im Mai 1949                                          Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Zwischen 1950 und 1953 gab es einige kleine Ergänzungen zum bestehenden Tarif. Einerseits die Fahrtvergünstigungen für Arbeitslose, da die Arbeitslosenzahlen ab 1950 deutlich anstiegen und hier eine Regelung von der Stadt Berlin gefordert wurde . Der Nutzerkreis für die Schülerkarte wurde ausgedehnt um auch Schüler der Oberstufe in diesen Anwenderkreis aufzunehmen. Die Stadtverwaltung erstattete wie bei allen sozialen Ermäßigungen den dadurch entstandenen Einnahmeverlust (Differenz zum Normalpreis), da die BVG nicht für die Beförderung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf Einnahmen verzichten soll, bzw. ein Zuschlag oder Preiserhöhung für Normaltarifnutzer vermieden wird. Veränderungen gab es bei Beförderung der Alliierten Mitarbeiter, um eine Abrechnung zu ermöglichen. Die Beförderung von Angehörigen der Polizei wurde wie bisher über so genannte P-Fahrtausweise realisiert. Die Abrechnung erfolgte über die Stadtkasse an die BVG, wobei der Pauschalpreis pro P-Ausweis von zuletzt 8,42 DM ab 1.12.1952 auf 11 DM erhöht wurde.

Der eingeschränkte Berechtigungskreis für Zeitkarten (bisher nur an Berufstätige aufgrund des schwachen Verkehrsangebotes) wurde nun auch aufgehoben, da die Verkehrskapazität im Nahverkehr sich nun stabilisierte. Ein exaktes Datum konnte bisher nicht ermittelt werden.

Ergänzungen ab 1.4.1950

Arbeitslosen Grundkarte

25 Pfennig

(monatliche Wertmarke)

Empfängerkreis: Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosen- Fürsorge- Empfänger. Gegen Vorlage der Arbeitslosenpapiere von BVG-Mitarbeitern auf den Arbeitsämtern zum Monatswechsel ausgegeben. Berechtigt zum Erwerb der Arbeitslosenfahrscheine. Mit Lichtbild.

Einzelfahrschein Arbeitslose

(alle Verkehrsmittel)

10 Pfennig

Einfache Fahrt. Fahrtberechtigung nur außerhalb der Verkehrsspitzenzeit Mo - Sa 8:30 - 15:30 Uhr und So ganztägig.

Ab dem 1.10.1951 lag die Sperrzeit nur von Mo - Sa 6 8:30 Uhr und 15:30 bis 18:30 Uhr

Sperrzeiten wurden ab dem 15.11.1952 völlig aufgehoben.

Gegen Vorlage der Arbeitslosengrundkarte

Ab 1.10.1950 auch an Sozialunterstützungsempfänger ausgegeben (Nachweis auch über Grundkarte).

Ergänzungen ab 25.12.1950

Mitarbeiter der Alliierten Besatzungsmächte

Seit Mai 1945 bestand eine Freifahrt für die Uniformträger der militärischen Vertreter in allen Verkehrsmitteln des besetzten Landes, ohne Rücksicht auf die Sektoren (Berlin) oder Zonen (übriges Deutschland).  Ab 1.3.1950 wurde die Freifahrt auf die von der akkreditierten Militärmissionen und das nicht deutsche Personal aller alliierten Organisationen in Uniform ausgeweitet. Ab dem 25.12.1950 wurden nun auch zivile Mitarbeiter und Angehörige bei Vorlage eines besonderen Ausweises in diesen Berechtigungskreis aufgenommen. Zahlungen für diese Beförderungen erhielt die BVG zunächst nicht erstattet. Eine Neuordnung dieses Freifahrtkreises ab dem 1.3.1952 wurden zur Nachweisführung mit dem Ziel der Abrechnung durch die jeweilige alliierte Dienststelle “Alliierte Fahrgutscheine” ausgegeben, die vom Schaffner gegen Normalfahrscheine eingetauscht wurden. Der Schaffner behielt den Fahrgutschein zur Abrechnung und behandelte diesen wie Bargeld. Über die Fahrgeldkassen wurden die Gutscheine erfasst und an die Hauptverwaltung der BVG gereicht, die wiederum ihre fehlenden Fahrgeldeinnahmen gegenüber der alliierten Verwaltung geltend machte.

Ergänzungen ab 7.5.1951

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einfache Fahrt, auch für Hund oder Gepäck

Erhöhung um 5 Pfennig. Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Sammelkarte (Sk)

(alle Verkehrsmittel)

90 Pfennig

(Schwerbeschädigte  5 Fahrten für 50 Pfennig)

4 einfache Fahrten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Zeitkarte Netz

Omnibus

Monat

Woche

Gesamtnetz Omnibus BVG (West)

Neu aufgenommen, da der Bereich Omnibus mittlerweile ein großes eigenes Netz entwickelt hat

18 DM

4,20 DM

Zeitkarte Netz

alle Verkehrsmittel

36 DM

8,40 DM

Gesamtnetz BVG (West)

Verkehrstarif ab 1.6.1952

Das Jahr 1952 brachte dann wieder eine Korrektur des Verkehrstarifs. In der Hauptsache handelte es sich dabei um die kostengerechte Eingliederung des an Umfang und Bedeutung weiter wachsenden Omnibusbereiches bei der BVG (West). Ab dem 1. Januar 1952 wurde noch im alten Tarif (1949 - 1952) der Omnibus in die bestehende Übergangszeitkarte aufgenommen. Hier trennte sich der Verkehrstarif zwischen BVG Ost und West. Die Einzelfahrscheine wurden jedoch weiterhin gegenseitig anerkannt.

Beim neuen Verkehrstarif ab 1.6.1952 blieben die Grundfahrpreise unverändert, lediglich die Sammelkarte (Sk) wurde um 10 Pfennig teurer, und somit die Preisermäßigung für die Einzelfahrten aufgehoben. Die Fahrpreise für den Omnibus wurden aufgrund der höheren Betriebskosten wieder angehoben, wie es vor 1942 bereits üblich war. Damit schloss sich die Benutzung von Sammelkarten beim Omnibus auch wieder aus. Damit handelt es sich hier nicht nur um eine Fahrpreiserhöhung sondern um eine Neugliederung des Tarifs, womit eine neue Tarifperiode beginnt. Auch bei den Zeitkarten wurden die Preise nun um durchschnittlich 20% angehoben.

Verkehrstarife der BVG (West) 1.6.1952 - 30.6.1956

Einzelfahrschein

(Bahnen)

0,25 DM

Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg

Einzelfahrschein

(Bus, Obus, Schiff)

0,30 DM

Kinder: 0,15 DM

Umsteigefahrschein

(Bahnen)

0,30 DM

Kinder: 0,15 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zwischen den Bahnen. Statt Umsteigen auf eine Bahn ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.

Umsteigefahrschein

(Bus, Obus, Schiff)

0,35 DM

Kinder: 0,20 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder Überstieg zu einer Bahn

Zuschlag Überstieg von Bahn

auf Bus / Obus / Schiff

0,05 DM

Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf Bus / Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1 DM

4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar. Keine Anwendung bei Bus / Schiff

Sammelkarte Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

0,50 DM

5 Einzelfahrten (kein Um- oder Übersteigen) gegen Vorlage des Berliner Schwerbeschädigtenausweises, ab 1.2.1953 ersetzt durch Einzelfahrausweise zu 0,10 DM

Einzelfahrschein für Arbeitslose

0,10 DM

Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (0,25 DM)  Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff

Zeitkarte 1 Linie

(Bahnen)

Monat

Woche

Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie

11 DM

2,60 DM

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

(Bus / Obus / Schiff)

12 DM

2,80 DM

Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff

Zeitkarte 2 Linie

(Bahnen)

15 DM

3,50 DM

Wählbar sind zwei Bahnlinien

Zeitkarte 2 Linien / Strecken

(Bus / Obus)

16 DM

3,70 DM

Wählbar sind zwei Buslinien

Zeitkarte Netz

(Straßenbahn)

28 DM

6,50 DM

Gesamtnetz Straßenbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Untergrundbahn)

16 DM

3,70 DM

Gesamtnetz Hoch- und Untergrundbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Autobus / Obus)

22 DM

5,10 DM

Gesamtnetz Autobus und Obus, nur BVG (West)

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

33 DM

7,70 DM

Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus und U-Bahn (Bus nur BVG West)

Zeitkarte Geamtnetz

(BVG West)

40 DM

9,30 DM

Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (West)

Schülermonatskarte (BVG West)

(Schüler, Studenten, Lehrlinge)

7 DM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.

Nachttarif

(Einheitstarif alle Verkehrsmittel BVG West)

Zur Fahrt mit den Verkehrsmitteln der BVG (West) zwischen 23:30 und 4 Uhr wurde der Einheitstarif von 50 Pfennig ausgegeben, der ein Umsteige- und Überstiegsberechtigung beinhaltete. Nach sofortigen Protesten wurde der Nachttarif bereits nach 2 Wochen (16.Juni 1952) ausgesetzt.

Ergänzungen ab 1.1.1953

Zeitkarte 3 Linien

(Straßenbahn / U-Bahn / 1 Bus)

Monat

Woche

Wählbar 3 Linien, jedoch max. nur eine Buslinie (auch Obus)

18 DM

4,20 DM

Zeitkarte 3 Linien

(Straßenbahn / U-Bahn / 2-3 Bus)

19 DM

4,40 DM

Wählbar 3 Linien beliebiger Zusammenstellung mit 2 bis 3 Buslinien (inkl. Obus)

Ergänzungen ab 1.2.1953

Einzelfahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

10 Pfennig

Einfache Fahrt

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg

Die Sammelkarten für Schwerbeschädigte entfielen dafür wegen übermäßigen Missbrauchs

Ergänzungen ab 15.3.1953

Kennzeichnung der Verkaufsstellen und Straßenbahnwagen für Sonderfahrschein BDie von der Deutschen Reichsbahn betriebene S-Bahn wurde komplett in allen Sektoren der Stadt Berlin einheitlich betrieben, die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn jedoch unterstand dem sowjetischen Stadtkommandanten. Seit der Währungsreform in Berlin verkaufte die Reichsbahn an die Bewohner der Ostzone und Ostberlin so genannte “Rückfahrscheine” gegen Ostmark, um von einem Bahnhof in Westberlin zurück in den Ostsektor / -zone fahren zu können. Die Fahrkartenausgaben der Reichsbahn in Westberlin verkauften wie es auch die BVG tat, ihre Fahrscheine nur für Westmark. Am 26. Februar 1953  stellte die Reichsbahn den Verkauf der Ostfahrscheine ein, was die Mobilität der Ostberlin stark eingrenzte. Der Westberliner Senat reagierte darauf und beauftragte die landeseigene BVG mit der Einführung dieser Rückfahrkarten für den Verkehrsbereich der BVG. Mangels eigener Verkaufsstellen im Ostsektor, wurden diese Sonderfahrscheine an Fahrkartenschaltern der Straßen- und U-Bahn gegen Ostmark ausgegeben. Zur Legitimation war die Vorlage des Personalausweises vorzulegen. Der Verkauf durch den Schaffner wurde zur Vermeidung von zwei Währungstaschen nicht durchgeführt. Die Reichsbahn bot übrigens ab 15.12.1953 wieder Rückfahrscheine an den Verkaufsstellen im Währungsgebiet der Ostmark an.

Sonderfahrschein B

Straßenbahn / U-Bahn

0,30 DM-Ost

Gültig nur auf 17 Straßenbahnlinien (Kennzeichnung der Wagen mit einem O), die zur Sektorengrenze führten und nur in Richtung dieser. Bei der U-Bahn mit Umsteigebrechtigung nur zur Fahrt bis an die Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war ein gültiger Fahrausweis für die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem ersten Bahnhof / Straßenbahnhaltestelle im Ostsektor erforderlich.

Ergänzungen ab 1.4.1953

Schülerermäßigung

(Zeitkarten und Einzelfahrausweis)

Berechtigungskreis “Schüler” wurde über das 14. Lebensjahr (Oberschule) sowie um Studenten und Lehrlinge erweitert. Gegen Vorlage des Schülerausweises, Hochschul- oder Fachschulausweise (von der jeweiligen Schulverwaltung ausgegeben), wird diese Fahrpreisermäßigung nun erteilt.

Ergänzungen ab 1.5.1953

Tageskarten, Dauerkarten

Gültigkeitszeitraum und Fahrpreis mit Veranstalter einzeln ausgehandelt.

Berechnungsgrundlage war überwiegend die Wochenkarte zu 7 DM. Eine Tagesberechtigung wurde mit 1 DM angesetzt, entsprechend der Gültigkeitstage multipliziert. In den folgenden Jahren gab es auch davon abweichende Variationen.

Diese ausgegebenen nicht übertragbaren Tageskarten (Auftragen des Trägernamens erforderlich) gehörten nicht zum regulären Angebot und wurden auch nicht von der BVG beworben. Auf Anregung des Fremdenverkehrsamtes wurden diese Pauschalfahrausweise nur zu Tagungen, Kongressen und Ausstellungen zwischen der BVG und dem Veranstalter einzeln ausgehandelt. Es wurden jeweils vorab Kontingente ausgehandelt (abhängig von der Teilnehmerzahl der Veranstaltungen), mind. jedoch 100 Karten sowie der Gültigkeitszeitraum (je nach Veranstaltung). So gesehen gehörten diese Fahrten nicht zum allgemeinen Tarifangebot der BVG sondern sind als “Großkunden-Vereinbarungen” anzusehen, wie es sie bis heute auch noch gibt. Die Ausgabe erfolgte über den Veranstalter, nicht über die Verkaufseinrichtungen der BVG.

Diese Einzelverträge heute noch mit Veranstaltungsanlaß, Gültigkeitszeitraum, Kontingent und Ausgabepreis nachträglich vollständig darzustellen, wird nicht möglich sein, zeigt aber auch das vermutlich nicht erfassbare weite Feld der Fahrschein-Vielfalt des Berliner Nahvekehrs. Beispiele dazu in der Mustersammlung.

Wenn Sie derartige Fahrkarten besitzen, freuen wir uns um Zusendung eines digitalen Abdrucks zur Einbindung in der Online-Mustersammlung dieser Publikation.

Sonderregelungen ab 17.6.1953

Sondertarif Einzelfahrt zwischen Seestraße und Reinickendorfer Straße

0,10 DM

In Folge des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR und Ostberlin wurde der sektorenübergreifende Verkehr seitens Ostberlin unterbunden, um die Regierungsmacht wieder herstellen zu können und die Aufruhr durch Festsetzen der Beteiligten beenden zu können. Für diesen Zeitraum verkehrte die U-Bahnlinie C im Nordabschnitt nur im Westsektor unter Führung der BVG (West). Für die Einzelfahrt auf diesem Abschnitt wurden nur 10 Westpfennig erhoben. Auf dem Nordabschnitt der Linie D wurde für die eine Station kein U-Bahnverkehr angeboten. Im Ostsektor der Linie D richtete die BVG-Ost in eigener Regie einen Inselverkehr mit Fahrzeugen und Personal der Linie E ein und gestatte hier keinen Sondertarif. Mehr zu den Besonderheiten der beiden Transitstrecken bei der Berliner U- Bahn siehe unter U-Bahn bei den Berliner Verkehrsseiten.

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Im Zeitraum vom 17.6. bis 9.7.1953 und dauerhaft ab dem 29.7.1953 waren Fahrten bei der BVG-West auf allen Bahnen (Autobus weiterhin ausgenommen) in alle Richtungen möglich.

Ergänzungen ab 29.9.1953

Freifahrt

Kriegs-Heimkehrer aus Russland

Für die nun heimkehrenden Kriegsgefangenen wurde eine Freifahrt auf allen Verkehrsmitteln zum Stadttarif (ausgenommen Dreiecklinien) eingerichtet (spezielle Heimkehrer-Ausweise). Diese unkomplizierte Regelung wurde eingerichtet, bis die Betroffenen sich alle notwendigen behördlichen  Anmeldungen (Personalausweis) erfolgten und Papiere besorgt hatten, dann entweder Arbeit fanden oder die Beantragung auf Arbeitslosen- oder Sozialhilfe bezogen oder eine Schwerbeschädigung nachweisen konnten und entsprechende bestehende Vergünstigungen beanspruchen konnten.

Vergleichbare Regelungen gab es ab 13.9.1954 je 12 Wochen Freifahrt für Gulag-Häftlinge aus der Sowjetunion und der SBZ mit gleicher Begründung wie Vorstehend.

Ergänzungen ab 1.4.1956

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Ab 1.4.1956 durften auch die Westberliner Autobuslinien 5, 6, 18, 20, 31, 34, 35 und 52 in beiden Richtungen benutzt werden.

Verkehrstarif ab 1.6.1956

Die wirtschaftliche Situation der BVG (West) hat sich mittlerweile negativ entwickelt. Der Geschäftsbericht des Jahres 1955 wirft einen Jahresverlust von 12,7 Mio DM aus, so eine Tariferhöhung unvermeidbar war. Zudem bedurfte der Tarif durch den Ausbau des Autobusnutzes zum Nachteil des Straßenbahnbereiches eine Korrektur. Lange interne Überlegungen zwischen dem berlintypischen Einheitstarif (Berechnungsgrundlage ist das Durchschnittsverhalten) oder Leistungstarif (kurze Strecken sind preiswerter).

Hinweise für den sektorenübergreifenden Nahverkehr in Berlin:

Die Fahrscheine und Sammelkarten berechtigen nur zum Fahrtantritt im Netz der BVG-West. Die angetretene Fahrt kann nach oder durch Ostberlin fortgesetzt werden. Bei Umsteigefahrscheinen ist der Umstieg nur auf Bahnhöfen in Westberlin, die Weiterfahrt in den Ostsektor aber erlaubt. Das Fahrgeld war bei Fahrtantritt in Westberlin in Westgeld zu entrichten Ausnahme Sonderfahrschein B). Zeitkarten der Bahnen wurden gegenseitig bei beiden BVG-Netzen anerkannt. Jedoch waren nur Träger von Zeitkarten-Ost mit Wohnsitz in der DDR (Wertmarke in Ostgeld entrichtet) berechtigt.

Verkehrstarife der BVG (West) 1.6.1956 - 1.1.1960

Einzelfahrschein

(Bahnen)

0,30 DM

Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg

Einzelfahrschein

(Bus, Schiff)

0,35 DM

Umsteigefahrschein

(Bahnen)

0,35 DM

Berechtigt zur Einzelfahrt. Statt Umsteigen auf eine Bahn ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.

Einzelfahrschein Kinder

(alle Verkehrsmittel)

0,15 DM

Berechtigt zur Fahrt. Keine Rück- und Umwegfahrten, Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr

Umsteigefahrschein Kinder

(alle Verkehrsmittel)

0,20 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umstieg oder Überstieg. Keine Rück- und Umwegfahrten, Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr

Umsteigefahrschein

(Bus, Obus, Schiff)

0,40 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder Überstieg zu einer Bahn

Zuschlag Überstieg von Bahn

auf Bus / Obus / Schiff

0,05 DM

Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf Bus / Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1,10 DM

4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar. Keine Anwendung bei Bus / Schiff

Sammelkarte (Sk)

(Bus)

1,30 DM

4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar.

Einzelfahrschein für Arbeitslose

0,10 DM

Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (0,25 DM)  Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff

Zeitkarte 1 Linie

(Bahnen)

Monat

Woche

Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie der BVG (West)

13,50 DM

3,10 DM

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

(Bus / Obus / Schiff)

15 DM

3,50 DM

Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(Bahnen)

16 DM

3,70 DM

Wählbar sind zwei Bahnlinien der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(alle Verkehrsmittel)

17,50 DM

4,10 DM

Wählbar ist eine Bahnlinie und eine Buslinie der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(Bus / Obus)

18,50 DM

4,30 DM

Wählbar sind zwei Buslinien der BVG (West)

Zeitkarte 3 Linien

(Bahnen)

19 DM

4,40 DM

Wählbar sind drei Bahnlinien der BVG (West)

Zeitkarte 3 Linien

(alle Verkehrsmittel)

20,50 DM

4,75 DM

Wählbar sind 3 Linien aus dem Verkehrsangebot der BVG (West)

Zeitkarte Netz

(Straßenbahn)

28 DM

6,50 DM

Gesamtnetz Straßenbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Untergrundbahn)

20 DM

4,65 DM

Gesamtnetz Untergrundbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Autobus)

28 DM

6,50 DM

Gesamtnetz Autobus und Obus, gültig nur BVG (West)

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

35 DM

8,10 DM

Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus und U-Bahn (Bus nur BVG West)

Zeitkarte Geamtnetz

(BVG)

41 DM

9,50 DM

Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (Bus nur bei BVG West)

Schülermonatskarte (BVG West)

(Schüler, Studenten, Lehrlinge)

8,50 DM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.

Einzelfahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

Einfache Fahrt

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg, nur für Linien zum Stadttarif

Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einmaliger Um- und Überstieg zu anderen Verkehrsmitteln der BVG

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

0,30 Ostmark

Gültig nur auf U-Bahn und allen Straßenbahnlinien und ausgewählten Autobuslinien (Linien 5, 6, 18, 20, 31, 34, 35 und 52). Bei den durchgehenden Bahnverbindungen mit Umsteigeberechtigung im Westnetz nur zur Fahrt bis an die Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war ein gültiger Fahrausweis für die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem ersten Bahnhof oder Haltestelle der Straßenbahn im Ostsektor erforderlich.

Ergänzungen ab Februar 1957

Mit Einführung der Schnellbuslinien AS1 Bhf. Zoo <-> Spandau (1.2.1957), AS2 Bhf. Zoo <-> Lichtenrade (1.2.1957), AS3 Bhf. Zoo <-> Zehlendorf (1.10.1957), AS4 Bhf. Zoo <-> Wannsee (7.9.1961) wurden unterschiedliche Schnellbus-Zuschläge zusätzlich zum Autobusfahrschein erhoben. Auch Zeitkartenbenutzer mussten anfänglich noch diesen Zuschlag entrichten, einen Aufschlag auf die Zeitkarten gab es später in Form einer zusätzlichen Wertmarke. Einzig anerkannt wurden der Besitzer eines Schwerbeschädigtenausweises, der mit dem vergünstigten Einzelfahrschein zu 15 Pfennig zzgl. dem erforderlichen Schnellbuszuschlag diese Linien hat nutzen können.

Zur Eröffnung der Kongreßhalle versuchte die BVG eine Anbindung über die zuschlagpflichtige Buslinie K. Ab Januar 1960 wurde die Linie durch die Linie 69 im Normaltarif ersetzt.

Zur Internationalen Bauausstellung “Interbau Berlin 1957” wurden Touristenkarten (4-Tageskarten) dauerhaft und ohne Beschränkung auf den Nutzerkreis eingeführt.

Touristenkarte

4 Tageskarte

6 DM

Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Stadttarif der BVG-West. Ausgenommen sind  Dreieck-Linien und Sonderlinien (bspw. Sonderlinien- Kennzeichnung E oder Linie K). Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei wählbares Gültigkeitsdatums.

Zuschlag Schnellbus

0,10 DM

Mit Einführung der Schnellbuslinien wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus für die Schnellbuslinien S1, S3 (ab 7.9.1961 auch Linie S4) erhoben

Zuschlag Schnellbus

0,15 DM

Mit Einführung der Schnellbuslinie S2 am 1. Februar 1957 wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus erhoben

Zuschlag Buslinie K

0,05 DM

Zur Benutzung der zuschlagpflichtigen Autobuslinie K Grunewald - Kongreßhalle (Tiergarten) von 19.9.1957 - 2.1.1960

Ergänzungen ab August 1957

Einzelfahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

0,25 DM

Nach Veränderung des Berechtigtenkreises (siehe Gesetz über Berufsfürsorge und Vergünstigungen für Beschädigte” in der Fassung vom 9.November 1956), Aufgabe der 100%igen Freifahrt für Kriegsinvaliden und Kriegsblinde, wurde ab 1.8.1957 diese Fahrpreiserhöhung vorgenommen. Keine Anerkennung auf Sonderlinien und Linien mit Sondertarif

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Ab 2. August 1957 wurde der Ostfahrschein auch auf der Autobuslinie 60 anerkannt.

Ergänzungen ab 1.Juni 1958

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Ab 1.Juni 1958 wurde der Ostfahrschein auch auf der Autobuslinie 13, ab 11. August auch auf der Autobuslinie 61 anerkannt.

Während des 78. Katholikentages in Berlin (11. - 17. August 1958) wurde dieser Sonderfahrschein (Einzelfahrt für 30 Pfennig Ost für Bürger der DDR) auf allen Verkehrsmittel zum Stadttarif der BVG-West anerkannt. Ausgenommen sind  Dreieck-Linien, Sonderlinien (bspw. Sonderlinien- Kennzeichnung E oder Linie K ) und Schnellbusse.

Ergänzungen ab 1.Juli 1958

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der U-Bahnlinie C nach Tegel und der daran anschließenden Neuordnung des Oberflächenverkehrs im Raum Reinickendorf wurde eine zeitlich begrenzte Sonderregelung bis zum Frühjahr 1961 getroffen (Inbetriebnahme der U-Bahnlinie G ab Leopoldplatz). Da bei Stilllegung von Straßenbahnlinien für einen Teil der Fahrgäste die Notwendigkeit gegeben war, zur Erreichung eines Reisezieles nördlich von Tegel zusätzlich einmal umzusteigen, wurde den Fahrgästen der Autobuslinien 13, 14, 15 und 20 ab 1.Juli 1958 gestattet, in beiden Richtungen gegen Zuzahlung eines Zuschlages eine zweite Umsteigeberechtigung zu kaufen. Dieses zusätzliche wurde auch Schwerbehinderten eingeräumt, die einen ermäßigten Zuschlag von 5 Pfennig  zu entrichten hatten. Der doppelte Umsteiger wurde monatlich durchschnittlich 65.000 mal verkauft.

Zuschlag “Doppelter Umsteiger”

Zzgl. zum Umsteigefahrschein Bahnen

0,10 DM

Bei Zuzahlung von 5 / 10 Pfennig auf den Preis des Umsteigefahrscheins zu 45 / 40 Pfennig bzw. bei Kindern zu 20 Pfennig haben Fahrgäste der Autobuslinien A13 (Streckenabschnitt Heiligensee - U-Bahnhof Tegel), A14, A15 und A20 auf dem Fahrtweg über U-Bhf. Tegel bzw. Fahrgäste der Autobuslinie A13 (Streckenabschnitt U-Bahnhof Tegel - Spandau, Weinmeisterhornweg) auf dem Fahrtweg über U-Bahnhof Holzhauser Straße, und zwar in beiden Fahrtrichtungen, zusätzliches Umsteigerecht.

 

Zuschlag “Doppelter Umsteiger”

Zzgl. zum Umsteigefahrschein Bus

0,05 DM

Verkehrstarif ab 2.1.1960

Die weitere defizitäre Entwicklung der Jahresabschlüsse der BVG erforderte eine baldige Tariferhöhung verbunden mit kleinen Veränderungen in den Fahrscheinsorten. Der Senat von Berlin als 100% Eigentümer der Verkehrsbetriebe (West) erkannte, dass der Nahverkehr nicht mehr wie vor 1939 Gewinne abwirft sondern subventioniert werden muss. Ab 1960 wurde eine Deckung des Defizits im Haushaltsplan der Stadt in der Etatplanung bereits vom Finanzsenator berücksichtigt. Diese beabsichtigte Defizitplanung ist bei der Einnahmeplanung der BVG zu berücksichtigen, entsprechend sind die Fahrpreise auszurichten. Die Fahrpreisgestaltung ist also fortan politisch diktiert, Fahrpreise könnten attraktiver gestaltet sein, wenn der öffentliche Haushalt es sich erlauben kann.

Erneut wurde der Nachttarif, diesmal in Form eines Zuschlages für Fahrscheine und Sammelkarten (nicht für Ostfahrscheine, Schwerbeschädigten- Fahrscheine, Arbeitslosenfahrscheine werden nach 23:30 Uhr nicht ausgegeben) eingeführt. Der Kinderfahrschein wurde wieder einheitlich festgesetzt, berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Um- und Überstieg. Neu ist neben der traditionellen 7-Tagekarte (So - Sa) nun in Hinblick auf die zunehmende 5-Tage Arbeitswoche auch die 5-Tagekarte (Mo - Fr). Die Zeitkarten mit Straßenbahnanteilen stiegen etwas weniger im Preis, ebenso die Gesamtnetzkarte für Straßenbahn sogar preiswerter wurde. Hintergrund ist hier das schwindende Netz durch den Rückbau der Straßenbahn in Westberlin.

Unter der Produktbezeichnung versteht sich weiterhin der Autobus und der Obus. Eine tarifliche Unterscheidung gibt es hier nicht, teilweise fuhren die Obuslinien auch gemischt. Zur Beförderung von Gepäckstücken oder einem Hund ist der Normalfahrschein (mit oder ohne Umsteigebereichtigung, kein Nachtzuschlag erforderlich) erforderlich.

Verkehrstarife der BVG (West) 2.1.1960 - 29.2.1976

Einzelfahrschein

(Mo - Fr: 9 -14 Uhr)

Bahnen: 0,30 DM

Bus / Schiff: 0,35 DM

Allgemein “Hausfrauen- Fahrschein” genannt zur Fahrt zwischen der Verkehrsspitzenzeit (Vormittag), berechtigt zur Einzelfahrt, keine Rück- und Umwege, kein Über- und Umstieg

Einzelfahrschein

(Bahnen)

0,35 DM

Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg

Einzelfahrschein

(Bus, Schiff)

0,40 DM

Umsteigefahrschein

(Bahnen)

0,40 DM

Berechtigt zur Einzelfahrt. Statt Umsteigen auf eine Bahn ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.

Umsteigefahrschein Kinder

(alle Verkehrsmittel)

0,20 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Um- oder Überstieg. Keine Rück- und Umwegfahrten, Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr. Ein Kind bis 6 Jahren ist in Begleitung eines Erwachsenen frei

Umsteigefahrschein

(Bus, Obus, Schiff)

0,45 DM

Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder Überstieg zu einer Bahn

Zuschlag

Überstieg von Bahn auf Bus / Obus / Schiff

0,05 DM

Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf Bus / Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1,30 DM

4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar. Keine Anwendung bei Bus / Schiff

Sammelkarte (Sk)

(Bus)

1,50 DM

4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar.

Einzelfahrschein für Arbeitslose

0,15 DM

Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (mit monatlicher Wertmarke zu 0,25 DM).  Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff, kein Verkauf dieser Fahrscheinsorte zwischen 23:30 und 4 Uhr.

Zuschlag

(Nachtfahrten)

0,20 DM

Nachtzuschlag für den Verkehrszeitraum von 23:30 bis 4 Uhr. Ist erforderlich für alle Fahrscheine (ausgenommen: Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Kinder, Ostfahrschein, Zeitkarten, Hund+Gepäck). Maßgebend ist die Zeit des Betretens des Fahrzeuges (Bus und Straßenbahn), bei der U-Bahn die Zeit den Durchgangs an der Fahrkartensperre.

Zeitkarte 1 Linie

(Bahnen)

Monat

So - Sa

Mo - Fr

Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie der BVG (West)

14,50 DM

3,10 DM

2,80 DM

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

(Bus / Obus / Schiff)

16,50 DM

3,80 DM

3,15 DM

Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(Bahnen)

17,50 DM

4 DM

3,35 DM

Wählbar sind zwei Bahnlinien der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(alle Verkehrsmittel)

18,75 DM

4,35 DM

3,55 DM

Wählbar ist eine Bahnlinie und eine Buslinie der BVG (West)

Zeitkarte 2 Linien

(Bus / Obus)

20 DM

4,60 DM

3,80 DM

Wählbar sind zwei Buslinien der BVG (West)

Zeitkarte 3 Linien

(Bahnen)

20 DM

4,65 DM

3,80 DM

Wählbar sind drei Bahnlinien der BVG (West)

Zeitkarte 3 Linien

(alle Verkehrsmittel)

22 DM

5,15 DM

4,20 DM

Wählbar sind 3 Linien aus dem Verkehrsangebot der BVG (West)

Zeitkarte Netz

(Straßenbahn)

26 DM

6,05 DM

Gesamtnetz Straßenbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Untergrundbahn)

20 DM

4,65 DM

Gesamtnetz Untergrundbahn BVG

Zeitkarte Netz

(Autobus)

30 DM

7 DM

Gesamtnetz Autobus und Obus, gültig nur BVG (West)

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

36 DM

8,40 DM

Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus und U-Bahn (Bus nur BVG West)

Zeitkarte Geamtnetz

(BVG)

42 DM

9,80 DM

Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (Bus nur bei BVG West)

Schülermonatskarte (BVG West)

(Schüler, Studenten, Lehrlinge)

9,50 DM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.

Einzelfahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

20 Pfennig

Einfache Fahrt

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg, nur für Linien zum Stadttarif

Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Einmaliger Um- und Überstieg zu anderen Verkehrsmitteln der BVG

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

0,30 Ostmark

Gültig nur auf U-Bahn und allen Straßenbahnlinien und ausgewählten Autobuslinien (Linien 5, 6, 13, 18, 20, 31, 34, 35, 52, 60, 61). Bei den durchgehenden Bahnverbindungen mit Umsteigeberechtigung im Westnetz nur zur Fahrt bis an die Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war ein gültiger Fahrausweis für die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem ersten Bahnhof oder Haltestelle der Straßenbahn im Ostsektor erforderlich.

Touristenkarte

4 Tageskarte

7 DM ?

Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Stadttarif der BVG-West. Ausgenommen sind  VortextDreieckTexte6-Linien und Sonderlinien (bspw. Sonderlinien- Kennzeichnung E oder Linie K). Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei wählbares Gültigkeitsdatums.

Zuschlag Schnellbus

0,10 DM

Mit Einführung der Schnellbuslinien wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus für die Schnellbuslinien S1, S3 (ab 7.9.1961 auch Linie S4) erhoben

Zuschlag Schnellbus

0,15 DM

Mit Einführung der Schnellbuslinie S2 am 1. Februar 1957 wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus erhoben

Zuschlag Buslinie K

0,05 DM

Zur Benutzung der zuschlagpflichtigen Autobuslinie K Grunewald - Kongreßhalle (Tiergarten) von 19.9.1957 - 2.1.1960

Ergänzungen ab 1.Juli 1960

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Ab 1.Juni 1960 konnte der Sonderfahrschein auf allen Buslinien der BVG West verwendet werden.

Zeitkartenwagen

Kennzeichnung von Autobus- Verstärkerwagen ohne Schaffner

Mit den ersten Versuchen im Autobusbereich ohne Schaffner zu fahren (“Einmannwagen”, (Kasse beim Fahrer), ab 1.5.1958, Linie A63), setzte man auch Einmannwagen auf Schaffnerlinien ein, kennzeichnete sie jedoch als “Zeitkartenwagen ”. Mitfahrberechtigt waren die Inhaber von Zeitkarten und Umsteigefahrscheinen, letztere jedoch nicht zur ersten Fahrt. Damit hatte der Fahrer ausschließlich über eine Sichtkontrolle die Abfertigung zu erfolgen. Eine Kasse oder ein Stempel war beim Fahrer der Zeitkartenwagen zunächst nicht vorhanden. Barzahler  konnten diese Verstärkerwagen nicht benutzen. Inhaber von Sammelkarten, die einer Entwertung zur ersten Fahrt bedurften, konnten erst ab 14.5.1962 diese Zeitkartenwagen benutzen, nachdem die Fahrer mit einer Stempelausrüstung ausgestattet wurden.

Ergänzungen ab 2. Januar 1961

Einzelfahrschein

(Mo - Fr: 9 -14 Uhr)

Nach 12 Monaten wurde diese Fahrscheinsorte mit dem Spitznamen “Hausfrauentarif” mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage der BVG aus dem Angebot genommen. Daraus darf vermutet werden, dass diese Fahrscheinsorte stärker als kalkuliert angenommen wurde.

Ergänzungen ab 13. August 1961 (Mauerbau)

Mit dem Bau der Berliner Mauer (Sprachgebrauch Ost: antifaschistischer Schutzwall) entlang der Staatsgrenze der DDR verhinderte die DDR-Regierung den freien Zugang von und nach Westberlin. Die Transitwege in die Westzone (Westdeutschland) blieb zwischen Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland für Jedermann fast ungehindert frei, jedoch der Zugang nach Ostberlin blieb den Westberlinern nun verwehrt. Ebenso erreichten die Bürger der DDR die Westzone sowie Westberlin nicht mehr ohne Genehmigung. Einige wenige Bürger der DDR, die in Westberlin ihre Arbeit versahen (bspw. Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn) trugen entsprechende Berechtigungen.

In Westberlin mieden die Westberliner nun die unter ostzonaler Verwaltung stehende S-Bahn, der Deutsche Gewerkschaftsbund rief groß zum Boykott des Schnellverkehrsmittels auf. Mit der Beschuldigung, jeder der einen Fahrschein bei der Reichsbahn kauft, finanziert damit Ulbrichts Stacheldraht (gemeint ist der damalige Staatsratsvorsitzender Walter Ulbricht, der mit den Westgeldeinnahmen die Ausrichtung der Staatsgrenze finanzieren würde). Absoluter Unsinn, zumal der Betrieb der Reichsbahn in Westberlin auch Kosten verursachte, die in Westgeld zu entrichten war (bspw. Lohnkosten für die überwiegenden Mitarbeiter, die in Westberlin wohnten). Der Kalte Krieg zeichnete sich durchweg platt und dumm, keine Seite war in den Parolen und Propagandameldungen besser.

S-Bahn - Boykott: Als Folge des Mauerbaus hatte die BVG einen enormen Verkehrsanstieg zu bewältigen, der nur durch die Hilfe anderer Westdeutscher Verkehrsunternehmen mit Personal und Fahrzeugen zu lösen war. Das Fahrverhalten änderte sich auch, worauf das Tarifwesen reagierte: Bedingt der Nichtnutzung des S-Bahnnetzes in Westberlin (die nun rapide sinkende Fahrgastzahlen vermerkte aber trotzdem das uneingeschränkte Westberliner Streckennetz bis 1980 vollständig zu deutlich geringeren Fahrtkosten befuhr) bedurfte es dem politisch korrekten Westberliner auf langen Strecken mit deutlich längeren Reisezeiten sowie dem mehrfachen Umsteigen, um sein Ziel zu erreichen. Die BVG verlagerte ihren Betriebsbeginn bei der U-Bahn dafür extra um eine Stunde früher auf 4 Uhr. Was nimmt man nicht alles in Kauf, um sich politisch korrekt in der Stadt zu bewegen. Dafür steht man gerne 30 Minuten früher am Morgen auf ... Einzig ist nur nachvollziehbar, dass Besucher aus Westdeutschland und dem Ausland kopfschüttelnd diesen freiwilligen Boykott bemerkten und sich fragten, wie man den Mauerbau durch Nichtnutzung der S-Bahn rückgängig machen kann ...

Um die längeren Reisewege im BVG-Netz preiswerter zu ermöglichen, wurde der “Doppelte Umsteiger” nun netzweit eingeführt.

Sonderfahrschein B

(Ostfahrschein)

Mit dem Bau der Berliner Mauer um die Westsektoren herum mangelte es nun an der Zielgruppe für diesen Sonderfahrschein. Eingerichtet für Bewohner von Ostberlin und der Ostzone (Umland), die keine Westmark zum Erwerb von BVG-West- Fahrausweisen hatten. Der Sonderfahrschein B wurde mit dem 11. September 1961 mangels Nachfrage aus dem Angebot genommen.

Doppelter Umsteigefahrschein

(alle Verkehrsmittel)

0,50 DM

Ab 14. September 1961: Berechtigt zum 2-maligen Umsteigen zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG.

Umsteigefahrschein Kinder

(alle Verkehrsmittel)

0,20 DM

Ab 14. September 1961: Der bestehende Umsteigefahrschein für Kinder wurde um ein zweifaches Umsteigerecht erweitert.

Ergänzungen ab 1. Oktober 1961

Zum 1. Oktober 1961 wurden die Preise für Zeitkarten gesenkt. Auf Forderung des Beirates wurden die Zeitkarten für 2 und 3 Linien gleichgesetzt, was natürlich eine äußerst schwache Nachfrage bei den Zeitkarten für 2 Linien nach sich zog. Da das Straßenbahnnetz in Westberlin weiter zurückgebaut wurde, nahm man für das kleine Netz die Netzkarte aus dem Angebot. Für Zeitkarten gab es nun auch Zuschlagmarken für die Schnellbuslinien.

Die gegenseitige Anerkennung der Zeitkarten (BVG Ost / West) war mit dem Mauerbau erloschen. Lediglich auf den letzten beiden Strecken der BVG (West), die den Ostsektor befuhren (U-Bahnlinien C und D) wurden auch zum Fahrtantritt (Bahnhof Friedrichstraße) die Zeitkarten der BVG (West) anerkannt, nicht jedoch die Fahrscheine. Die BVG (Ost) hielt dafür eine eigene Fahrkartenausgabe im Bahnhof Friedrichstraße offen, um Fahrscheine des Tarifs BVG (Ost) jedoch gegen Westmark abzugeben.

Zeitkarte 1 Linie

(Bahnen)

Monat

So - Sa

Mo - Fr

Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie der BVG

13 DM

3 DM

2,50 DM

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

(Bus / Obus / Schiff)

15 DM

3,50 DM

2,80 DM

Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff der BVG

Zeitkarte 2 oder 3 Linien

(alle Verkehrsmittel)

17 DM

4 DM

3,20 DM

Wählbar sind zwei oder drei Linien der BVG

(Bus, Straßenbahn, U-Bahn)

Zeitkarte Netz

(Untergrundbahn)

17 DM

  4 DM

Gesamtnetz Untergrundbahn BVG

Zuschlagwertmarke

(Schnellbus)

4 DM

1 DM

0,80 DM

Zusätzliche Marke für alle Zeitkarten mit Gültigkeit im Busbereich. Berechtigt zur Nutzung der Schnellbuslinien, sofern die Schnellbuslinie mit der Zeitkarte nutzbar ist.

Zeitkarte Netz

(Straßenbahn)

Tarifart entfallen, da das Straßenbahnnetz mittlerweile stark zurückgebaut wurde, so dass keine Netzkarte mehr gerechtfertigt war

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

Ergänzungen ab 1. Dezember 1961

Die erst im Oktober 1961 abgeschaffte Zeitkarte für zwei beliebige Netzbereiche wurden aufgrund von Beschwerden wieder im Angebot aufgenommen.

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

36 DM

8,40 DM

Auf Nachfrage der Kunden wieder im Tarifangebot aufgenommen

Ergänzungen ab 1. Juli 1962

Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte

(alle Verkehrsmittel)

Der einfache Umsteigefahrschein zu 0,30 DM wurde zum Doppelumsteiger.

Ergänzungen ab 1. April 1964

Das anhaltende Defizit der Wirtschaftsrechnung hatte 1963 die Planung einer Anhebung der Fahrpreise nötig gemacht. Man hatte sich dabei abermals für die Beibehaltung des Einheitstarifes entschieden. Man sah eine Anhebung der Fahrscheinpreise um 5 bis 20 Pfennig vor, behielt aber den Preisunterschied zwischen den Schienenverkehrsmitteln und dem Autobus bei den Geradeausfahrten (Einzelfahrten) bei. Bei den Fahrscheinen für ein- und zweimaliges Umsteigen wurde dagegen eine Vereinheitlichung durchgeführt, sie galten also beliebig auf allen Verkehrsmitteln. Die Sammelkarte für Straßenbahn und U-Bahn wurde aufgehoben. Beim Autobus wurde sie im Preis erhöht. Alle Preise wurden auf volle 10 Pfennig abgerundet. Die Zeitkartenpreise wurde entsprechend angepasst. Die Erhöhung betrug hier im rechnerischen Durchschnitt 2,8 Pfennig. Der Nachtzuschlag blieb unverändert bestehen.

In der Verkehrssparte “Bahnen” sind die letzten Straßenbahnlinien enthalten sowie das U-Bahnnetz. Unter Bus ist der Obus und die im BVG-Auftrag verkehrende Fährverbindung enthalten.

Einfachfahrschein

Bahnen

Bus

Einfache Fahrt, auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag

0,40 DM

0,50 DM

Sammelkarte

--

1,80 DM

4 Einfachfahrten,  auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag

Einfacher Umsteigefahrschein

0,60 DM

Berechtigt zur Fahrt mit einmaliger Umsteigeberechtigung,  auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag

 Doppelter Umsteigefahrschein

0,70 DM

Berechtigt zur Fahrt mit zweifacher Umsteigeberechtigung,  auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag

Kinderfahrschein

Kinder bis 14 Jahre

0,30 DM

Doppelte Umsteigefahrt für Kinder bis 14 Jahre. Ein Kind bis 6 Jahre ist in Begleitung eines Erwachsenen frei.

Arbeitslosenfahrschein

0,20 DM

Nur in Verbindung mit einer Arbeitslosengrundkarte und 0,25 DM Monats- Wertmarke. Kein Verkauf zwischen 23:30 und 4 Uhr (Nachttarif)

Schwerbeschädigten- Fahrschein

Einfache Fahrt

0,30 DM

Einfache Fahrt, nur in Verbindung mit einem amtlichen Schwerbeschädigtenausweis.

Schwerbeschädigten- Fahrschein

Doppelter Umsteiger

0,40 DM

Doppelte Umsteigefahrt,  nur in Verbindung mit einem amtlichen Schwerbeschädigtenausweis.

Zeitkarte 1 Linie

(Bahnen)

Monat

So - Sa

Mo - Fr

Eine U-Bahn- oder Straßenbahnlinie

15 DM

3,50 DM

3 DM

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

(Bus / Obus / Schiff)

18 DM

4,50 DM

3,50 DM

Eine Linie Autobus oder Fähre

Zeitkarte 2 oder 3 Linien

(alle Verkehrsmittel)

21 DM

5 DM

4 DM

Zwei Linien aus dem BVG-Normaltarif- Verkehr

Zeitkarte Netz

(Untergrundbahn)

21 DM

5 DM

Gesamtnetz Untergrundbahn

Zeitkarte Netz

(Autobus)

36 DM

8,50 DM

Gesamtnetz Autobus, ohne Dreieck- Ausflugsverkehr und Sonderwagen (E)

Zeitkarte 2 Netze

(alle Verkehrsmittel)

43 DM

10 DM

Straßenbahn mit Autobusnetz, oder Straßenbahn mit U-Bahnetz. Mit dem immer weiter abzubauenden Netz der Straßenbahn verlor diese Karte auch immer mehr an Bedeutung

Zeitkarte Geamtnetz

(BVG)

49 DM

11,50 DM

Gesamtes Fahrangebot der BVG (West), ohne Dreieck- Ausflugsverkehr und Sonderwagen (E)

Zuschlagwertmarke

(Schnellbus)

5 DM

1,20 DM

1 DM

Zusätzliche Marke für alle Zeitkarten mit Gültigkeit im Busbereich. Berechtigt zur Nutzung der Schnellbuslinien, sofern die Schnellbuslinie mit der Zeitkarte nutzbar ist.

Schülermonatskarte (BVG West)

(Schüler, Studenten, Lehrlinge)

10 DM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.

Touristenkarte

4 Tage

8 DM

Kreuz und quer in Westberlin, 4-Tage Gesamtnetz incl. der Fährverbindung Wannsee - Kladow zum BVG-Tarif, ausgenommen Dreieck-Linien, möglich auch 1964 erfolgte Tarifanpassung

Ergänzungen ab 1. Juni 1964

Sammelkarte

(Bahnen)

2,00 DM

Aufgrund von Beschwerden wurde die Sammelkarte für die U- und Straßenbahn wieder eingerichtet. 5 Einzelfahrten á 40 Pfennig

Ergänzungen ab 8.Juli1964

Sammelkarte

(Bus)

2,20 DM

Nur am Automaten erhältlich, 5 Einzelfahrten

Ergänzungen ab 1.Oktober 1967

Zeitkarte 2 Netze

Mit der Einstellung des Straßenbahnbetriebes bei der BVG (Westberlin) entfiel die Notwendigkeit einer kombinierten Netzkarte Bus / Straßenbahn oder U-Bahn / Straßenbahn. Damit wurden ab Monat 10/67 keine Wertmarken dieser Zeitkartensorte mehr ausgegeben.

Ergänzungen ab 1.Januar 1968

Ab dem 1. Januar 1968 erfolgte die Erhebung einer Mehrwertsteuer (5% ermäßigter Steuersatz auf den Warenwert eines Fahrscheines). Fortan war es gesetzlich vorgeschrieben, den vollständigen (incl. Steuersatz) Warenwert anzugeben. Damit wurden alle Fahrscheine ab 1968 mit Preisangabe versehen (bisher: Preis lt. Tarif).

Keine Preiserhöhung erfolgt, die Mehrwertsteuer wurde zunächst nicht an die Kunden weitergegeben.

Ergänzungen ab 1.Januar 1969

Im Zuge der Rationalisierung wurde ab 1. Januar 1969 das Tarifwesen der BVG (West) wesentlich vereinfacht. Damit verbunden ist auch eine Preisanhebung für einzelne Nutzergruppen. Die Tarifvielfalt berücksichtigt das Ziel, den Anteil des Automatenverkaufs deutlich zu steigern und für die Abfertigung im Einmannbetrieb der Autobusse bzw. dem geplanten Wegfall der Bahnsteigsperren eine einfache Grundlage zu schaffen. Dadurch entfiel die Kennzeichnung des Umsteigevorgangs, so die begrenzten (1x oder 2x) Umsteigevorgänge aufgehoben wurden.  So entfallen bspw. die Zuschlagfahrscheine für den Schnellbus und Nachtbusverkehr zwischen 23:30 und 4 Uhr.

Einfach Fahrschein

U-Bahn

Bus

Einfache Fahrt, ohne Umsteigen, keine Rück- und Umwege, 120 Minuten Gültigkeit nach Entwertung

0,40 DM

0,50 DM

Umsteigefahrschein

0,70 DM

Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten

Sozialfahrschein

Umsteigefahrschein

0,35 DM

Abgabe an Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose, Schwerbeschädigte, Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten

Sammelkarte 4 Fahrten

Sammelkarte 5 Fahrten

2,00 DM

1,80 DM

2,20 DM

Sammelkarte ohne Umsteigeberechtigung, U-Bahn 5 Fahrten, Autobus 4 und 5 Fahrten)

Sammelkarte 5 Fahrten

(Arbeitslose)

1,00 DM

Ausgabe nur über die Arbeitsämter direkt an den Berechtigtenkreis, keine Umsteigeberechtigung (einfache Fahrt)

Schülermonatskarte

Der Berechtigtenkreis von Schülermonatskarten darf drei aus dem Verkehrsangebot der BVG frei wählen, ohne den Bedarf nachzuweisen (vorher wurde die Schülermonatskarte nur für den Weg Wohnanschrift - Schule ausgestellt)

Ergänzungen ab 1.März 1972

Die in immer schnellerer Folge stattfindenden Preiserhöhungen schaffen zunehmend Unmut in der Bevölkerung. Ein Koordinationskreis Nahverkehr organisiert eine Demonstration gegen die beabsichtigte Preiserhöhung zum März 1972 am 29.1.1972 am Kottbusser Tor, auf der rund 3000 BVG-Benutzer die Rückkehr zum 0,30 DM Einheitsfahrschein fordern. Auch militante Gruppen schließen sich der Demonstration mit der Forderung  des Nulltarifes an. In den folgenden Jahren wird die BVG mehrmals Opfer von Brandanschlägen mit Forderung auf den Nulltarif. Gefälschte Sammelkarten und Informationsblätter werden 1975 in der Bevölkerung verteilt.

Neben der weitergehenden Preiserhöhung (nur der hier unten aufgeführten Sorten) hebt die BVG nun den Umsteige- Einzelfahrschein auf und drängt die Kunden so zum Kauf der Umsteige- Sammelkarte (Usk). Siehe dazu Sonderseite “Gefälschte Sammelkarten und Terroristische Anschläge gegen die BVG”.

Einfach Fahrschein

U-Bahn

Bus

Einfache Fahrt, ohne Umsteigen, keine Rück- und Umwege, 120 Minuten Gültigkeit nach Entwertung, auch für Hund oder Gepäck zu entrichten.

0,60 DM

0,70 DM

Ermässigter Tarif

0,40 DM

Abgabe an Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose, Schwerbeschädigte, Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten

Sammelkarte (Sk) 4 Fahrten

2,00 DM

--

Sammelkarte mit Einfachfahrten, auch für Hund oder Gepäck zu entrichten

Sammelkarte (Sk) 5 Fahrten

--

3,00 DM

Umsteiger- Sammelkarte (Usk) 4 Fahrten

3,00 DM

Sammelkarte mit Umsteiger-Fahrten, jede einzelne Fahrt berechtigt zum beliebigen Umsteigen in den ersten 90 Minuten nach Entwertung, Gesamtgültigkeitszeitraum 120 Minuten. Keine Rund- Umweg- und Rückfahrten

Umsteiger- Ermäßigungs Sammelkarte 6 Fahrten

2,10 DM

Sammelkarte mit Umsteiger- Fahrten, jede einzelne Fahrt berechtigft zum beliebigen Umsteigen wie bei der Usk. Berechtigter Personenkreis: Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose (Vorlage der Grundkarte zu 0,25 DM), Schwerbeschädigte (Vorlage des amtl. Schwerbeschädigtenausweises).

Touristenkarte 4 Tage

9 DM

 

Zeitkarte 1 Strecke U-Bahn

Monat

So - Sa

Mo - Fr

Bestimmungen unverändert

18 DM

4,50 DM

4,00 DM

1 Linie Autobus oder Schiff

21,00 DM

5,50 DM

4,50 DM

2 Linien bzw. U-Bahnstrecken

23,00 DM

6,00 DM

5,00 DM

3 Linien bzw. U-Bahnstrecken oder U-Bahnnetz

26,00 DM

6,50 DM

5,50 DM

Autobusnetz (inkl. Schiff)

42,00 DM

Gesamtnetz BVG

60,00 DM

Schülermonatskarte

10,00 DM

Seniorenkarte

15,00 DM

Neu im Tarifangebot aufgenommen, Seniorenkarte ist eine Monats- Gesamtnetzkarte, ausgenommen sind  VortextDreieckTexte6-Linien und die Schiffslinie Wannsee - Kladow.

Diese Tarifperiode endete am 29. Februar 1976

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Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:

  • Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
  • Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
  • Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten: 
  • Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat, Thomas Krickstadt, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
  • “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 11, Tarifperiode 1949: Seiten 25 -32, 111 -  118 (Ostfahrscheine), Seiten 209 - 212 (Schnellbus) , Seiten 212 - 213 (Linie K),
  • “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 12, Seiten 45 - 46 (Tarifperiode 1952), 46 -57 (Tarifperiode 1956), Seite 53 - 54: (“Doppelter Umsteiger Tegel), Seite 54 - 66 (Tarifperiode 1960), 196 - 200 (Zeitkarten- und Einmannwagen), 206 - 207, 268 (Fahrkartenautomaten), 257 - 261 (Fahrpreise 1964, 1967),  293 - 295 (Tarifperiode 1977),
  • Berliner Verkehrsblätter, Heft 10/1968 Seite 146, Heft 2/1969 Seite 24 (Tarifperoide 1969), Heft /1971 Seite 216 (Tarifperiode 1971),
  • Berliner Verkehrsblätter, Heft 8/1979, Seiten 177 bis 189 (Die Fahrpreisentwicklung bei der BVG von 1945 bis 1979) von Heinz Jung
  • “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark, Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus

Arbeitsstand 4.4.2011, Autor: Jurziczek von Lisone,

* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *

 

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